Er ist ein drei- bis fünfköpfiges Gremium, das von der Lehrerkonferenz gewählt wird (§ 69 SchulG). Die Lehrerkonferenz wählt den Lehrerrat in geheimer und unmittelbarer Wahl für vier Jahre. Der Schulleiter darf sich an Vorbereitung und Durchführung der Wahl nicht beteiligen. Er ist weder wahlberechtigt noch wählbar. Aufgrund der übertragenen Personalratsaufgaben gehört die Übernahme des Amtes eines Lehrerrates nicht zu den Dienstpflichten einer Lehrkraft, wie im Falle anderer Wahlen zu Schulmitwirkungsorganen. Man kann also die Wahl ablehnen.
Aufgaben und Rechte
Der Lehrerrat hat zunächst eine allgemeine Beratungs- und Vermittlungsaufgabe. Er kann die Schulleitung zum Beispiel bei der Erstellung von Vorschlägen für bestimmte Sachverhalte unterstützen, in denen die Lehrerkonferenz nur auf Vorschlag des Schulleiters entscheiden kann; Beispiel hierfür sind etwa die Grundsätze zur Verteilung von Entlastungsstunden. Eine Vermittlungsaufgabe kommt nur in Frage, wenn dies die beteiligten Lehrkräfte auch wünschen.
Die Schulleitung ist verpflichtet, den Lehrerrat in allen Angelegenheiten der Lehrkräfte zeitnah und umfassend zu unterrichten und anzuhören. Dazu gibt es in regelmäßigen Abständen Arbeitstreffen auch mit der Schulleitung.
Unser Selbstverständnis am HLG
Der Lehrerrat hat eine wichtige Funktion als Vermittler in persönlichen und dienstlichen Angelegenheiten zwischen Schulleitung und Kollegium. Das bedeutet ganz konkret: Der Lehrerrat...
- hat ein offenes Ohr für die Sorgen und Anregungen der Kollegen,
- ist zuständig für Beratung, Hilfestellung und Vermittlung bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Geheimhaltung,
- vertritt die Interessen der Lehrkräfte gegenüber der Schulleitung, z.B. bei Fragen der Mehrarbeit, Bereitschaftsstunden, etc.
- kooperiert oder kommuniziert mit den Gremien der Schule, wie den Stundenplanern, der Schülervertretung oder dem Hausmeister,
- vermittelt zwischen Kollegen und der Schulleitung,
- kann bei Konfliktgesprächen als unterstützende Begleitung herangezogen werden.
Wir wünschen uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der gesamten Schulgemeinschaft