Schul- und Hausordnung des Helene-Lange-Gymnasiums (11. Februar 2019)

Präambel

Das Helene-Lange-Gymnasium ist ein Ort des gemeinsamen Lernens und Lebens. Nach unserem Verständnis des Zusammenlebens wollen wir in einer Atmosphäre des Vertrauens und der gegenseitigen Achtung einander begegnen. Ein gutes Schulklima gründet auf einem rücksichtsvollen, freundlichen und höflichen Miteinander aller Beteiligten. Dennoch bedarf das Miteinander einer großen Anzahl von Menschen gewisser Regelungen.

1. Allgemeines Verhalten

a) Jeder Schüler und jede Schülerin hat Anspruch auf Unterricht. Daher unterlassen alle Schülerinnen und Schüler vermeidbare Störungen. Lehrerinnen und Lehrer sorgen für Pünktlichkeit und Ordnung im Unterricht, sie schaffen auch die äußeren Bedingungen für geordnetes Lernen.

b) Jeder bzw. jede verhält sich auf dem Schulgelände so, dass er bzw. sie weder sich noch andere verletzt, gefährdet oder fremdes Eigentum beschädigt.

c) Verletzungen oder Beschädigungen sind dem aufsichtführenden Lehrer, der aufsichtführenden Lehrerin und dem Schulsekretariat zu melden.

2. Kleidung

Am Helene-Lange-Gymnasium begegnen wir uns selbst und anderen gegenüber mit Respekt. Ausdruck dieses Respekts ist auch unsere Kleidung. Grundsätzlich haben wir das Recht, frei über die Wahl unserer Kleidung zu entscheiden. Jedoch bedeutet das, dass wir uns in der Schule gepflegt und dem Anlass entsprechend kleiden. Wir achten z.B. darauf, dass wir keine sexualisierende Kleidung tragen. So wird durch die Auswahl unserer Kleidung niemand irritiert, provoziert oder diskriminiert. Kleidung mit gewaltverherrlichenden, sexistischen oder diskriminierenden Texten und Symbolen ist verboten. Kappen und Mützen werden nur außerhalb des Schulgebäudes getragen.

3. Vor und nach dem Unterricht

a) Vor Unterrichtsbeginn halten sich Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof oder in der überdachten Pausenhalle auf. Nach der letzten Unterrichtsstunde verlassen sie den Schulbereich umgehend.

b) Motorfahrzeuge sind auf den gekennzeichneten Parkstreifen zu parken. Fahrräder sind in die Fahrradständer zu stellen. Sie sind seitens der Schule oder des Schulträgers nicht gegen Diebstahl versichert.

c) Auf jeden Fall muss der Fahrweg als Rettungsweg frei von parkenden Fahrzeugen gehalten werden.

d) Vor einer Unterrichtsstunde wird mit dem Gongzeichen der Unterrichtsraum aufgesucht.

e) Die Fachräume aller Unterrichtsfächer werden nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten.

f) Bleibt eine Klasse oder ein Kurs ohne Lehrerin oder Lehrer, so macht der Klassen- oder Kurssprecher oder ein Vertreter nach 5 Minuten eine entsprechende Meldung am Lehrerzimmer, gegebenenfalls auch im Sekretariat.

4. Im Unterricht

a) Nach dem Ende der letzten Unterrichtsstunde im Fachraum stellen die Schülerinnen und Schüler ihre Stühle hoch. Der Ordnungsdienst der jeweiligen Klasse fegt den Fachraum nach der 6. Stunde.

b) Geplante Foto- bzw. Filmaufnahmen sind bei der Schulleitung per Antrag anzuzeigen. Die Schulleitung entscheidet über deren Genehmigung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

c) In Fachräumen für die Fächer Physik, Chemie, Biologie, Informatik, Musik, Kunst, und Sport gelten besondere, dort ausgehängte Verhaltensregeln - so genannte Betriebsanweisungen - , die von allen Nutzern dieser Räume zu beachten sind.

d) Die Nutzung der Computerinstallationen im Schulgebäude durch Schülerinnen und Schüler unterliegt besonderen Nutzungsbedingungen. Ohne eine schriftliche Anerkennungsbestätigung dieser Nutzungsbedingungen ist eine Nutzung nicht möglich. Die missbräuchliche Nutzung der IT-Installationen und -Geräte der Schule kann dazu führen, dass der entsprechende Account gesperrt wird. Haftungsansprüche werden zusätzlich geprüft.

e) Schuleigene Rechner und die Netzarchitektur des Schulnetzes werden ausschließlich zu unterrichtlichen Zwecken genutzt. Privater Gebrauch mit unterrichtsfremdem Zweck kann den Ausschluss von der Nutzung nach sich ziehen.

f) Hard- und Softwareinstallationen im Schulnetz sind empfindlich und daher äußerst pfleglich zu behandeln. Manipulationen sind absolut untersagt.

g) Während des Unterrichts wird nicht gegessen. Wird in einer Doppelstunde eine kleine Pause gemacht, bleiben die Schüler im Fachraum, um den Unterricht in benachbarten Räumen nicht zu stören.

5. In den Pausen

a) Zu Beginn der großen Pausen begeben sich Schülerinnen und Schüler auf den Schulhof bzw. in die Pausenhalle. Der Fachlehrer bzw. die Fachlehrerin verlässt als letzter bzw. letzte den Unterrichtsraum und schließt ihn ab.

b) Die in der Schule zur Verfügung stehenden Schließfächer können von der Betreiberfirma gemietet werden. Ein Link auf der Homepage der Schule führt zu den Seiten dieser Firma. Schülerinnen und Schüler nutzen diese Schließfächer auf ihr eigenes Risiko, dort Gelagertes ist durch die Schule nicht versichert.

c) In den Pausen steht der Schulhof allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Ein Aufenthalt im Bereich vor der Schule bzw. vor dem angrenzenden Kindergarten und der Schubertgrundschule ist nicht vorgesehen.

d) Die Pausenhalle dient zu den Öffnungszeiten der Schulmensa als Zugangsfläche dorthin. Bei Regenwetter können Schülerinnen und Schüler sich in der Pausenhalle aufhalten.

e) Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 verlassen das Schulgelände grundsätzlich erst nach Ende des eigenen Unterrichts. Eine besondere Regelung ergibt sich für die Mittagspause.

f) Während der Mittagspause dürfen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 ab der Klasse 8 mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und entsprechender Zustimmung der Schulleitung das Schulgelände verlassen.

g) Schülerinnen und Schüler, die am Nachmittagsunterricht oder anderen Schulveranstaltungen am Nachmittag teilnehmen, sind unabhängig davon, ob sie das Schulgelände zwischenzeitlich verlassen haben oder nicht, dafür verantwortlich, pünktlich zu diesem Unterricht oder der Schulveranstaltung im Unterrichtsraum zu erscheinen.

h) Die Schulmensa gehört ebenso zur Schule wie alle anderen Räume, auch dort gilt somit diese Schul- und Hausordnung.

i) Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 2 dürfen auf eigene Gefahr in Pausen oder Freistunden das Schulgelände verlassen. Sie kehren eigenverantwortlich und pünktlich zu ihren Unterrichtsstunden zurück.

6. Rauchen und Alkohol

a) Das Rauchen auf dem Schulgelände ist grundsätzlich untersagt. Dies gilt ohne Einschränkung.

b) Das Mitbringen sowie der Genuss alkoholischer Getränke ist grundsätzlich untersagt.

c) Ausnahmen - etwa anlässlich genehmigter Schulfeiern - legt die Schulleitung auf Antrag fest.

7. Mobiltelefone (Handys) und elektronische Geräte

a) Mobile Endgeräte – Handys, Tablets, Smartwatches… - von Schülerinnen und Schülern dürfen grundsätzlich in der Schule mitgeführt werden, sie verbleiben aber ausgeschaltet in einer Schultasche oder einem Schließfach. Kopfhörer dürfen im Gebäude nicht getragen werden.

b) Im Notfall dürfen die Eltern in Absprache mit der Lehrkraft von Sekretariat aus angerufen werden.

c) Solange kein Oberstufenraum vorhanden ist, dürfen Schülerinnen und Schüler der Oberstufe ihr mobiles Endgerät in Freistunden (ausgenommen große Pausen und Mittagspause in der 7. Stunde) in der Mensa benutzen.

d) Auf ausdrückliche Anweisung der Lehrkraft dürfen mobile Endgeräte zeitlich begrenzt zu unterrichtlichen bzw. den Lernprozess unterstützenden Zwecken (z.B. Lernvideos, Recherche, Konzentration) genutzt werden. Am Ende der Unterrichtsstunde müssen sämtliche dabei entstandenen Daten gelöscht werden.

e) Für Schulveranstaltungen außerhalb der Schule (z.B. Klassenfahrten, Exkursionen) können individuelle Regeln abgesprochen werden.

f) Bei Klausuren in der Oberstufe werden alle mitgeführten mobilen Endgeräte ausgeschaltet auf das Lehrerpult gelegt.

g) Bei Verstößen sorgt die Lehrkraft dafür, dass das Gerät im Sekretariat hinterlegt wird. Das Handy darf dort am Ende des Schultages wieder abgeholt werden.

8. Ordnungsdienst

a) An unserer Schule sind Rücksichtnahme und Respekt unabdingbare Grundlage für erfolgreiches Lernen und gutes Zusammenleben. Selbstverständlich werden daher Schulgebäude und Schulgelände von uns allen sauber gehalten. Das bedeutet, dass jeder einzelne darauf achtet. Nur so ist eine ansprechende Lern- und Arbeitsatmosphäre möglich.

b) Abfälle jeglicher Art gehören in die dafür bereitgestellten Behälter und werden nicht achtlos auf den Boden geworfen, damit niemand durch Schmutz oder Unordnung belästigt wird.

c) Die Klassen der Sekundarstufe 1 üben einen wöchentlich wechselnden Ordnungsdienst aus, der für Sauberkeit und Ordnung im Fachraum zuständig ist. Besen und andere entsprechende Hilfsmittel werden im Fachraum vorgehalten und sind pfleglich zu behandeln. Die Fachräume sind täglich zu fegen. Der Ordnungsdienst im Klassenraum wird im Anschluss an den Unterricht tätig.

d) Die Klassen der Sekundarstufe 1 üben einen wöchentlich wechselnden Ordnungsdienst aus, der für Sauberkeit und Ordnung auf dem Pausenhof zuständig ist. Die Stundenplaner legen dazu einen Wochenplan fest, nach dem dieser Hofdienst abläuft. Werkzeuge werden vom Hausmeister vorgehalten und sind nach dem Hofdienst dort wieder abzugeben. Der Hofdienst wird nach den großen Pausen tätig.

e) Die Jahrgangsstufe EF ist für die Sauberkeit der Pausenhalle und der Mensa im Erdgeschoss verantwortlich. Auch hier wird ein wöchentlich wechselnder Ordnungsdienst eingerichtet, der mit Hilfe der beim Hausmeister vorgehaltenen Werkzeuge die angesprochenen Flächen sauber hält. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufe EF versehen diesen Ordnungsdienst in Pausen und in Freistunden.

f) Das Prinzip der Verantwortung und des Respekts in der Schule verlangt von jedem, für sein Tun und Nicht-Tun einzustehen. Mit gemeinschaftlichem Eigentum ist sinnvoll und pfleglich umzugehen. Das Eigentum des anderen muss geachtet werden. Wer etwas beschmutzt, beschädigt oder zerstört, muss für den Schaden aufkommen. Für Wertgegenstände und Eigentum der Schüler kann die Schule keine Haftung übernehmen.

9. Unfall

a) Bei Unfällen ist sofort der aufsichtführende oder ein anderer Lehrer zu benachrichtigen und Meldung im Sekretariat zu machen.

b) Im Rahmen unseres Schulsanitätsdienstes engagieren sich besonders ausgebildete Schülerinnen und Schüler. Diese stehen für die Erstversorgung kleinerer Verletzungen zur Verfügung. Der Schulsanitätsdienst ist über das Sekretariat erreichbar. Der Schulsanitätsdienst nutzt in Absprache mit dem Sekretariat den Sanitätsraum, der sich neben dem Sekretariat befindet. Dieser Erste-Hilfe-Raum wird ausschließlich für die Erstversorgung durch die Schulsanitäter genutzt und ist kein Aufenthaltsraum. Sollte eine weitergehende medizinische Versorgung nach der Erstversorgung durch die Schulsanitäterinnen und -sanitäter erforderlich sein, wird das Sekretariat in Absprache mit der Schulleitung die erforderlichen Maßnahmen einleiten.

10. Unterrichtsversäumnis

a) Bei Unterrichtsversäumnis wegen Krankheit oder anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen wird die Schule am ersten versäumten Tag benachrichtigt. Dies erfolgt per Mail über das online- Kontaktformular, das auf der Homepage des HLG unter dem Eintrag „Schnellzugriff / Krankmeldung“ verfügbar ist. In dringenden Fällen ist auch eine telefonische Meldung möglich.

b) Nach einer Woche ist eine schriftliche Zwischenmitteilung und am Ende des Fehlens eine schriftliche Mitteilung über das Unterrichtsversäumnis erforderlich. Diese erfolgt in der Sekundarstufe I über den Helene-Planer, in der Sekundarstufe II über die Beratungslehrer.

c) Wird in der Sekundarstufe II eine Klausur oder ein Prüfungstermin versäumt, ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (Attest) erforderlich.

d) Bei einem vorhersehbaren Anlass ist rechtzeitig vor dem Fehlen – in der Regel mindestens zwei Wochen vorher – ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung an die Schulleitung zu richten, falls der geplante Termin an Ferienzeiten oder Brückentage angrenzt. Einzelne Fehltage können in der Sek. I in der Regel von den Klassenlehrern über den Helene-Planer genehmigt werden.

11. Sonstiges

a) Gegenstände, die andere gefährden können (z. B. Fahrtenmesser, Feuerwerkskörper, ...) haben in unserer Schule nichts zu suchen, sie dürfen nicht mitgebracht werden.

b) Im Fall von Feueralarm (erkennbar am Signalton und / oder Lautsprecher-Durchsagen der Schulleitung) verlassen alle Personen zügig das Gebäude und sammeln sich abseits vom Gebäude auf dem Pausenhof in ihren aktuellen Lerngruppen. Der Lehrer bzw. die Lehrerin stellt die Vollständigkeit der Lerngruppe fest und meldet dies an den Sicherheitsbeauftragten bzw. an die Schulleitung.

c) Im Fall eines Amokalarms ist den Lautsprecher-Durchsagen des Sicherheitsbeauftragten bzw. der Schulleitung zu folgen.

12. Inkrafttreten

Diese Schulordnung ergänzt das für alle Schulen verbindliche Schulgesetz. Sie ist für das Helene-Lange-Gymnasium durch Beschluss der Schulkonferenz vom 6.5.1993 verbindlich festgelegt worden und wurde zum 1.8.2005 redaktionell an das neue Schulgesetz für NRW angepasst. Eine weitere Überarbeitung und Neufassung der Hausordnung ist von der Schulkonferenz am 7.11.2018 beschlossen worden und tritt damit ab dem 11. Februar 2019 in Kraft.

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